ASG

Albert-Schweitzer-Gymnasium

Schulbuchausleihe

Sachbearbeiterin: Frau Kwiatkowska (Sekretariat Karcherstraße)

Die Schülerinnen und Schüler des Albert-Schweitzer-Gymnasiums können für das Schuljahr 20204/2025 die benötigten Schulbücher, Lektüren und Arbeitshefte sowie digitale Medien gegen ein Leihentgelt ausleihen. Das Leihentgelt wurde auf 165€ festgesetzt.

Zahlung des Leihentgeltes: Bitte überweisen Sie spätestens bis zum 01.06.2024.
Höhe des Leihentgeltes: 165 €
Zahlungsempfänger: Landkreis Saarlouis, ASG Dillingen
IBAN: DE57 5935 0110 0080 0354 47
BIC: KRSADE55XXX
Verwendungszweck: Name und Vorname des Schülers/der Schülerin und die aktuelle Klassenstufe im SJ 23/24
für die neuen 5er: neue 5

Alle Formulare und Listen sind auch unter Downloads verlinkt.


Rückgabe der Schulbücher am Ende des Schuljahres 2023/24

Die Rückgabe der Schulbücher am Ende des Schuljahres 2023/2024 findet im Juli 2024 statt. Der genaue Zeitplan kann zum Schuljahrensende unter folgendem Link abgerufen werden:


Schulbuchausleihe im Schuljahr 2024/25

Die Ausgabe der Schulbücher erfolgt am Ende zur Sommerferien im Gebäude Karcherstraße zu folgenden Terminen:

Donnerstag22.08.202409:00 – 14:00 Uhr
Freitag23.08.202409:00 – 14:00 Uhr
Samstag24.08.202410:00 – 13:00 Uhr

Alle Schüler*innen, die im Schuljahr 2023/2024 an der Schulbuchausleihe teilgenommen haben, nehmen automatisch auch an der Schulbuchausleihe 2024/2025 teil, sofern keine Änderungsmitteilung an die Schule erfolgt.

Eine Abmeldung ist jährlich zum Schuljahresende möglich.


Wichtige Hinwiese zur Behandlung der ausgeliehenen Schulbücher
  • Unmittelbar nach der Aushändigung sollten die Schulbücher überprüft werden. 
  • Beschädigungen, falsch gepackte oder fehlende Bücher müssen sofort gemeldet werden.

Alle Teilnehme*innen an dem Verfahren müssen darauf achten, dass die ausgeliehenen Schulbücher pfleglich behandelt werden, weil sie für einen mehrmaligen Gebrauch bestimmt sind. Deswegen dürfen in den Büchern auch keine Unterstreichungen, Markierungen oder Randbemerkungen angebracht werden.

Gehen ausgeliehene Schulbücher verloren oder werden sie so beschädigt, dass eine weitere Ausleihe nicht möglich ist, sind die Erziehungsberechtigten oder die volljährigen Schüler*innen zum Ersatz des Schadens in Höhe des Zeitwertes der jeweiligen Schulbücher verpflichtet.

Arbeitshefte, d.h. Bücher, in die in erheblichem Umfang hineingeschrieben werden soll und die zur Bearbeitung durch die Schüler*innen vorgesehen sind, werden – ebenso wie Lektüren – wie bisher verwendet. Natürlich entsteht daraus kein Schadensersatzanspruch. 

Informationen zur Rückgabe werden zu einem späteren Zeitpunkt nachgereicht.

Alle anderen Bücher sollen möglichst so zurückgegeben werden, wie man sie erhalten hat, Spuren normalen Gebrauches ausgenommen. Unterstreichungen, Markierungen etc. in diesen Büchern sind nicht zulässig, da sie die Benutzbarkeit durch den nächsten Entleiher erheblich einschränken.

Grundsätzlich müssen die entliehenen Bücher am Ende des Schuljahres zurückgegeben werden. Haben Sie ein Buch entliehen, das über mehrere Schuljahre in Gebrauch Ihres Kindes bleiben soll, so kann der Schüler/die Schülerin das Buch auch am Schuljahresende behalten, wenn er/sie auch im folgenden Schuljahr an der Schulbuchausleihe derselben Schule teilnimmt.